Rechtliche und fachliche Einordnung
Diese Branche bewegt sich in einem Rahmen aus gesetzlichen Pflichten, technischen Richtlinien und vertraglichen Vorgaben. Die Unterscheidung entscheidet darüber, wer wofür verantwortlich ist und welche Frist tatsächlich gilt.
- Gesetzliche Pflicht: Betreiberverantwortung
- Das Betriebssicherheitsrecht verlangt eine Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen für Arbeitsmittel. Eine Küchenabluftanlage mit Fettablagerung ist ein solches Arbeitsmittel. Die Pflicht zur Prüfung, Wartung und Reinigung trifft damit den Betreiber – also Ihren Betrieb, nicht den Dienstleister.
- Gesetzliche Pflicht: Lebensmittelhygiene
- Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet den Lebensmittelunternehmer zu angemessener Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätten und Ausrüstungen sowie zu einem HACCP-Konzept. Diese Verantwortung ist nicht übertragbar. Ein Dienstleister kann Maßnahmen durchführen und dokumentieren, nicht die Verantwortung übernehmen.
- Technische Richtlinie, keine Rechtsnorm: VDI 2052
- Die VDI 2052 beschreibt fachgerechte Planung und Instandhaltung von Küchenabluftanlagen. Sie ist eine private technische Richtlinie und damit kein Gesetz. Verbindlich wird sie über den Vertrag, über Versicherungsbedingungen oder über die Verkehrssitte – nicht durch sich selbst.
- Berufsgenossenschaftliche Regel, kein Gesetz: DGUV Regel 110-003
- Diese Regel beschreibt, wie die Anforderung fachlich umgesetzt wird. Für Mitgliedsbetriebe verbindlich ist die DGUV Vorschrift 1. Eine Regel ist kein Gesetz, und aus ihr folgt kein gesetzlich festgeschriebenes Reinigungsintervall.
- Vertragliche Anforderung: Nachweis und Turnus
- Ob und in welchem Rhythmus ein Reinigungsnachweis verlangt wird, regelt Ihr Versicherungsvertrag zusammen mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Deshalb gehört die Frage nach Format und Umfang des Nachweises in die Beauftragung – nicht in die Schublade nach dem Schadensfall.
- Keine Zertifizierung durch den Dienstleister
- Wir dokumentieren die durchgeführte Arbeit. Wir sind keine Zertifizierungsstelle, und eine Reinigungsfirma stellt keine Konformitätsbescheinigung zu einer technischen Richtlinie aus. Wer Ihnen ein solches Papier anbietet, sollten Sie nach der ausstellenden Stelle fragen.
Die genannten Regelwerke beschreiben Anforderungen an die Ausführung – sie sind keine Zertifizierung von BREREI. VDI- und DIN-Normen sind kostenpflichtig und lagen im Volltext nicht vor; wo eine Aussage die Norm im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.