Rechtliche und fachliche Einordnung
Im Lebensmittelbetrieb treffen gesetzliche Pflichten, private Standards des Handels und betriebliche Vorgaben aufeinander. Wer sie vermischt, überschätzt die eine und unterschätzt die andere.
- Gesetzliche Pflicht: Verordnung (EG) Nr. 852/2004
- Sie verpflichtet den Lebensmittelunternehmer unter anderem auf ein HACCP-Konzept und auf angemessene Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätten und Ausrüstungen. Die Verantwortung liegt beim Betrieb. Ein Dienstleister führt Maßnahmen durch und dokumentiert sie so, dass sie dem Konzept zuordenbar sind – mehr kann er nicht übernehmen.
- Gesetzliche Pflicht: nationales Lebensmittelhygienerecht
- Ergänzend gelten die nationalen Regelungen für Lebensmittelbetriebe, insbesondere zu Schulung und Dokumentation. Dazu kommt das Infektionsschutzgesetz, das für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, eine Belehrung mit Zeugnis und eine Folgebelehrung verlangt. Ob Reinigungskräfte darunter fallen, hängt von der konkreten Tätigkeit ab und ist vor Auftragsbeginn zu klären.
- Private Standards des Handels, kein Gesetz: IFS und BRCGS
- IFS Food und BRCGS sind private Zertifizierungsschemata des Handels. Sie werden über die Lieferbeziehung verbindlich, nicht durch den Gesetzgeber. Ein Audit nach einem solchen Schema prüft Ihr Managementsystem – nicht die Zertifizierung Ihres Reinigungsdienstleisters.
- Technische Richtlinie: DIN 10516
- Diese Norm beschreibt Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion in Lebensmittelbetrieben. Sie ist eine private Norm, die über Bezugnahme im Vertrag oder im QM-System verbindlich wird. Ihr Volltext ist kostenpflichtig und lag nicht vor; wo eine Aussage sie im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.
- Betriebliche Vorgabe: Ihr Hygiene- und Reinigungsplan
- Mittel, Konzentration, Einwirkzeit, Nachspülung, Werkzeugfarben, Reihenfolge der Bereiche und der Ablauf bei Abweichungen stehen in Ihrem Plan. Wo Ihre Vorgaben strenger sind als unsere Standardverfahren, gelten Ihre Vorgaben.
- Keine Zertifizierung durch den Dienstleister
- Wir dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen. Wir sind keine Zertifizierungsstelle und stellen keine Konformitätsbescheinigung zu einem Handelsschema aus. Eine Prüfung bewertet Ihren Betrieb; ein Papier über unsere Firma ersetzt sie nicht.
Die genannten Regelwerke beschreiben Anforderungen an die Ausführung – sie sind keine Zertifizierung von BREREI. VDI- und DIN-Normen sind kostenpflichtig und lagen im Volltext nicht vor; wo eine Aussage die Norm im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.