Technische und rechtliche Einordnung
Diese Leistung bewegt sich in einem Rahmen aus gesetzlichen Pflichten, technischen Regelwerken und betrieblicher Praxis. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, wer wofür verantwortlich ist.
- Liegezeit und Chartervertrag
- Zwischen Löschen und Laden liegt ein Fenster, dessen Länge nicht der Reinigungsbetrieb bestimmt, sondern der Chartervertrag mit seinen Liegezeitregelungen. Wird das Fenster überschritten, entstehen Kosten, die in der Regel der Partei zugerechnet werden, die die Verzögerung verursacht. Für die Planung heißt das: Ein Einsatz muss auch bei Verspätung des Schiffes, bei Wetter und bei geänderter Disposition tragen.
- Abnahme durch Dritte
- Ob ein Laderaum beladen werden darf, entscheidet im Massengutgeschäft häufig ein Laderauminspektor im Auftrag des Charterers oder des Empfängers – nicht der Reeder und nicht der Dienstleister. Der Prüfmaßstab ergibt sich aus der vereinbarten Ladung und den Anforderungen des Befrachters; bei Getreide, Futtermitteln und Lebensmittelgütern sind das strengere Maßstäbe als bei Erz oder Schrott. Der Zielzustand wird damit nicht allein mit dem Auftraggeber ausgehandelt, sondern mit dem Maßstab des Dritten – und der sollte vorher bekannt sein, nicht nachher.
- MARPOL und der Abfallweg
- Das MARPOL-Übereinkommen ist verbindliches internationales Recht. Es regelt unter anderem den Umgang mit ölhaltigem Bilgen- und Maschinenraumwasser sowie mit Abfällen und Ladungsrückständen. Für die Praxis heißt das: Waschwasser, das Öl, Chemikalien oder Ladungsrückstände enthält, wird aufgenommen und an eine zugelassene Hafenauffangeinrichtung übergeben; das Schiff erhält einen Beleg, der in seine Aufzeichnungen eingeht. Die Schiffsentwässerung ist kein Abwasserweg für Reinigungsarbeiten, und eine Einleitung ins Hafenbecken ist keine Option. Für deutsche Gewässer ergänzen nationale Regelungen zum Einbringen von Stoffen in die See das Übereinkommen. Fachliche Prüfung der Norm im Volltext erforderlich.
- Enge Räume und Sicherheitsfreigabe
- Ein Laderaum ist tief, über Leitern oder Kräne zugänglich, nach dem Waschen nass und glatt, und die Atmosphäre ist nicht selbstverständlich atembar. Vor dem Betreten gehören Freimessung, Erlaubnisschein, Sicherungsposten, Kommunikation und Rettungsmittel dazu. Die Freigabe erteilt das Schiff beziehungsweise der Betreiber; an Bord gelten zusätzlich das Sicherheitssystem des Schiffes und die Weisungsbefugnis des Kapitäns. Für seefahrtbezogene Betriebe sind die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft (SeeBG / BG Verkehr) für deren Mitgliedsbetriebe verbindlich; welcher Träger für eingesetztes Reinigungspersonal zuständig ist, hängt von der Tätigkeit und vom Sitz des Betriebs ab und ist im Einzelfall zu klären. Die DGUV Regeln zu Arbeiten in engen Räumen und zur Absturzsicherung sind keine Rechtsnorm, aber anerkannter Stand der Technik.
- Zutritt nach ISPS
- Hafenbereiche und Terminals unterliegen den Anforderungen des internationalen Seeschiffahrt-Sicherheitsrechts (ISPS). Zutritt setzt Ausweise, Anmeldungen und Einlasskontrollen voraus; bei einem knappen Vorlauf ist das häufig der erste Zeitverlust, noch vor der eigentlichen Arbeit. Klären Sie deshalb in der Anfrage, welche Anmeldungen für Terminal und Schiff nötig sind und wer sie vornehmen kann, und ebenso, welche Nachweise zu engen Räumen, Absturzsicherung und Erster Hilfe für das eingesetzte Personal verlangt werden – das ist bei Reedereien und Terminals häufig eine Voraussetzung für den Auftrag.
- Hygiene an Bord
- Für Kombüsen, Provianträume und Unterkünfte gelten Anforderungen an Unterbringung und Verpflegung der Besatzung, die sich aus dem Seearbeitsübereinkommen (MLC) und dem Recht des Flaggenstaates ergeben; überprüft werden sie unter anderem bei Hafenstaatkontrollen und durch Hafenärzte. Was daraus für Reinigungsumfang, Mittel und Nachweise folgt, ergibt sich aus den Vorgaben der Reederei. Für Küchenabluft und Hauben kommt die Brandschutzlogik hinzu, die an Land über die VDI 2052 beschrieben wird – eine VDI-Richtlinie, keine Rechtsnorm; sie wird über Vertrag, Versicherungsbedingung oder Verkehrssitte relevant. Fachliche Prüfung der Norm im Volltext erforderlich.
Die genannten Regelwerke beschreiben Anforderungen an die Ausführung der Leistung – sie sind keine Zertifizierung von BREREI. VDI- und DIN-Normen sind kostenpflichtig und lagen im Volltext nicht vor; wo eine Aussage die Norm im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.