Fassadenreinigung von einer Hubarbeitsbühne aus mit Bürste an einer Metallfassade, Arbeitsbereich abgesperrt

Fassadenreinigung Bremen: Der Befund bestimmt das Verfahren – nicht der Druck

Nicht der Druck entscheidet, sondern der Baustoff: Ein Wärmedämmverbundsystem trägt einen druckempfindlichen Oberputz, und eine Imprägnierung, die den Feuchttransport abschließt, ist schlechter als keine.

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Kategorie
Glas- und Fassadenreinigung
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Kurz erklärt

Fassadenreinigung entfernt Bewuchs, Ruß, Ausblühungen und Ablagerungen von der Gebäudehülle; das zulässige Verfahren richtet sich nach dem Baustoff. Ein Wärmedämmverbundsystem trägt einen druckempfindlichen Oberputz, kalkhaltiger Naturstein verträgt keine Säure, Aluminium keine aggressiven Alkalien. Zwei Punkte entscheiden über den Erfolg: Eine Imprägnierung muss wasserabweisend und zugleich dampfdiffusionsoffen bleiben, sonst staut sich Feuchtigkeit im Bauteil. Und eine kreidende Metallfassade ist nicht schmutzig, sondern verwittert.

Problem und Lösung

Die Herausforderung

Die Fassade ist das einzige Bauteil des Gebäudes, das jeder sieht, auch die, die nie hineingehen. Der Handlungsdruck ist deshalb hoch, während die Fachkenntnis auf Auftraggeberseite meist gering ist – und genau darin liegt das Risiko. Vier Konstellationen treten fast immer auf: Der Befund ist sichtbar, die Ursache nicht; grüne oder rote Beläge auf einer gedämmten Fassade werden als Schmutz wahrgenommen und mit Reinigung gleichgesetzt, obwohl häufig ein Feuchteproblem dahintersteht, das nach der Reinigung zurückkehrt. Es wird ein Anstrich erwogen, obwohl Reinigung genügt, oder umgekehrt. Jemand bietet an, mit hohem Druck zu arbeiten, was bei einem Wärmedämmverbundsystem den Oberputz dauerhaft zerstören kann, ohne dass der Schaden sofort sichtbar wird. Und niemand hat an Genehmigung, Abwasser und Stellfläche gedacht; diese organisatorischen Anforderungen sind der häufigste Grund, warum ein Termin verschoben wird.

Unsere Lösung

Der Ablauf folgt einer festen Logik, und der wichtigste Schritt ist der erste. Die Fassadendiagnose bestimmt Baustoff, Schichtaufbau, Befund und Ursache und trennt dabei Verschmutzung von Verwitterung; diese Unterscheidung entscheidet, ob Reinigung überhaupt das richtige Mittel ist. Danach richtet sich das Verfahren nach Material und Zugänglichkeit, und die entscheidende Größe ist nicht der Druck, sondern die Kombination aus Einwirkzeit, Temperatur, Chemie und Strahlführung. Vor der Großfläche wird eine Probefläche angelegt, gearbeitet wird in Abschnitten. Organisation, Absicherung und der Umgang mit dem ablaufenden Wasser gehören in den Auftrag, nicht in die Nachbereitung.

Leistungsumfang

  • Vertragsgegenstand ist das objektspezifische Leistungsverzeichnis, das Baustoffe, Flächenabschnitte und das jeweilige Verfahren benennt.
  • Fassadendiagnose: Bestimmung von Baustoff, Schichtaufbau, Befund und Ursache. Hier wird entschieden, ob Verschmutzung oder Verwitterung vorliegt.
  • Klinker und Ziegelmauerwerk: Einweichen und Abwaschen im Flachstrahl bei mäßigem Druck; Ruß, Moos, Flechten und Salzausblühungen sitzen in Fugen und Poren.
  • Putz und Wärmedämmverbundsystem: Niederdruck mit Einweichphase, weil der Oberputz mechanisch wenig belastbar ist. Bei Biozidbedarf kommen nur für das Verwendungsziel zugelassene Produkte infrage.
  • Naturstein: Verfahren nach Steinart. Kalkhaltige Sorten wie Marmor und Travertin dürfen nicht sauer behandelt werden.
  • Aluminium und Metall-Verbundplatten: pH-neutrale, nicht abrasive Reinigung, weil alkalische Reiniger die Oxidschicht angreifen.
  • Organisation und Schutz: Zugangstechnik nach Höhe und Erreichbarkeit, Stellfläche, Absicherung des Bereichs unter der Arbeitsstelle, Schutz von Bepflanzung und angrenzenden Oberflächen sowie der Umgang mit ablaufendem Wasser.
  • Probefläche vor der Großfläche; gearbeitet wird in Abschnitten, damit der Befund vorab beurteilbar ist.
  • Nachbehandlung als gesonderte Position: Imprägnierung oder anderer Oberflächenschutz wird erst nach der Materialentscheidung ausgeschrieben, mit Herstellerangaben zu Untergrund und Diffusionsverhalten. Am Ende steht die gemeinsame Abnahme.
  • Abgrenzung: Glasflächen und Pfosten-Riegel-Konstruktionen sind eine eigene Leistung mit eigener Schadenslogik, auch wenn beide Arbeiten häufig in einem Zug beauftragt werden. Verkehrsflächen, Höfe und Stellplätze gehören nicht zur Gebäudehülle und sind eine eigene Leistung.
  • Hauswand und Hausfassade bezeichnen dasselbe Bauteil. Abgrenzung zur Glasreinigung: Die Fassadenreinigung betrifft die opake Gebäudehülle – Klinker, Putz, Wärmedämmverbundsystem, Metall und Sichtbeton –, die Glasreinigung die Verglasung samt Rahmen und Falz. Enthält eine Außenwand Glasflächen, folgt die Zuständigkeit der Fläche und nicht dem Gebäude.

Typische Teilleistungen

  • Klinker- und Ziegelfassaden
  • Putzfassaden und Wärmedämmverbundsysteme
  • Natursteinfassaden
  • Metall-, Trapezblech- und Verbundplattenfassaden
  • Sockel- und Spritzwasserzonen
  • Fassadenentwässerung im Zuge gebündelter Außenarbeiten

Für wen geeignet?

  • Gewerbeimmobilien und Bürogebäude – die Fassade ist Teil des Objektwerts und ein Vermietungsargument.
  • Wohnanlagen und Wohnungsunternehmen – häufigster Auslöser ist die Eigentümerversammlung; die Entscheidungswege sind länger und die Anforderungen an Dokumentation höher.
  • Industrie- und Logistikhallen – große zusammenhängende Flächen mit Trapezblech und Verbundplatten, häufig mit Staub- und Rußbelastung statt Bewuchs.
  • Klinkerbauten im Bestand – typisch für norddeutsche Gewerbe- und Verwaltungsbauten; Fugenanteil und Salzausblühungen beherrschen hier das Thema.
  • Gedämmte Bestandsfassaden – der technisch anspruchsvollste Fall, weil der Oberputz druckempfindlich und der Bewuchs häufig feuchtebedingt ist.
  • Denkmalgeschützte und erhaltenswerte Gebäude – eigene Verfahrens- und Genehmigungslogik mit Abstimmung und Probefläche.

Ihre Vorteile

Passend zu dieser Leistung – abgestimmt auf Objekt und Branche.

  • Baustoff vor Druck

    Der Oberputz eines Wärmedämmverbundsystems ist eine dünne Schicht über einem weichen Dämmkern. Hoher Strahldruck trägt ihn ab; sichtbar wird das oft erst bei schräg einfallendem Licht oder nach dem nächsten Frost.

  • Verschmutzung oder Verwitterung

    Bei beschichteten Metallfassaden zeigt sich der Unterschied als Kreidung: Die Oberfläche ist nicht schmutzig, die Beschichtung hat sich abgebaut. Reinigung hilft dort nur teilweise, weil das Material selbst geschädigt ist.

  • Diffusionsoffen oder gar nicht

    Eine hydrophobierende Nachbehandlung soll Wasser abweisen und den Baustoff atmen lassen. Schließt sie den Feuchttransport ab, kann Feuchtigkeit im Bauteil verbleiben – mit Folgen für Bewuchs, Frostbeständigkeit und Dämmwirkung.

Ablauf

So läuft Ihre Beauftragung

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    Fassadendiagnose

    Bestimmt werden Baustoff, Schichtaufbau, Befund und seine Ursache. Hier entscheidet sich, ob es sich um Verschmutzung oder um Verwitterung und Substanzverlust handelt.

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    Verfahren nach Material und Zugänglichkeit

    Die entscheidende Größe ist nicht der Druck, sondern die Kombination aus Einwirkzeit, Temperatur, Chemie und Strahlführung – an druckempfindlichen Untergründen mit Einweichphase.

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    Organisation und Schutz

    Zugangstechnik, Stellfläche, Absicherung des Bereichs unter der Arbeitsstelle, Schutz von Bepflanzung und angrenzenden Oberflächen sowie der Umgang mit ablaufendem Wasser werden vorab geklärt.

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    Probefläche und Reinigung in Abschnitten

    An einer Probefläche wird das Verfahren kontrolliert, bevor die Großfläche bearbeitet wird. Gearbeitet wird abschnittsweise, damit Zugang und Betrieb planbar bleiben.

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    Nachbehandlung und Abnahme

    Imprägnierung oder anderer Oberflächenschutz folgen nur, wenn sie vereinbart sind und das System zum Untergrund passt. Den Abschluss bildet die gemeinsame Abnahme am Bauteil.

Verfahren und Einsatztechnik

  • Druckempfindliche Untergründe: einweichen lassen und mit mäßigem Flachstrahl abwaschen. An einem Putz- oder Dämmsystem ist mehr Druck die falsche Richtung, weil der Oberputz abgetragen wird.
  • Klinker und Ziegelmauerwerk: Einweichen und Abwaschen im Flachstrahl bei mäßigem Druck. Ruß, Moos, Flechten und Salzausblühungen sitzen in Fugen und Poren und brauchen Einwirkzeit statt Druck.
  • Naturstein: Das Verfahren richtet sich nach der Steinart. Kalkhaltige Sorten dürfen nicht sauer behandelt werden, weil die Säure die Steinoberfläche angreift.
  • Metall und Verbundplatten: pH-neutrale, nicht abrasive Reinigung. Alkalische Reiniger greifen die Oxidschicht an, abrasive Mittel zerstören die verbleibende Beschichtung.
  • Biozidhaltige Reiniger kommen nur infrage, wenn das Produkt für das jeweilige Verwendungsziel zugelassen oder registriert ist; maßgeblich sind Produktkennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt. Ein Biozid beseitigt außerdem den Bewuchs, nicht seine Ursache.
  • Nachbehandlung: Eine hydrophobierende Nachbehandlung soll Wasser abweisen und den Baustoff dennoch atmen lassen. Silan- und siloxanbasierte Systeme bleiben typischerweise dampfdiffusionsoffen, filmbildende Systeme schließen die Oberfläche stärker ab.

Technische und rechtliche Einordnung

Diese Leistung bewegt sich in einem Rahmen aus gesetzlichen Pflichten, technischen Regelwerken und betrieblicher Praxis. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, wer wofür verantwortlich ist.

Bauphysik: Imprägnierung ist eine Materialentscheidung
Wird der Feuchttransport durch eine Nachbehandlung eingeschlossen, kann Feuchtigkeit im Bauteil verbleiben – mit Folgen für Bewuchs, Frostbeständigkeit und Dämmwirkung. Auf einem Wärmedämmverbundsystem ist der Unterschied erheblich. Eine Imprägnierung mit dem falschen System ist deshalb schlechter als keine. Die Frage lautet nicht „imprägnieren: ja oder nein“, sondern „welches System verträgt dieser Untergrund“; System, Untergrundvoraussetzungen und Diffusionsverhalten gehören mit Herstellerangaben in die Ausschreibung.
Druckempfindliche Oberflächen
Der Oberputz eines Wärmedämmverbundsystems ist eine dünne, mechanisch wenig belastbare Schicht über einem weichen Dämmkern. Ein harter Strahl trägt ihn ab, und sichtbar wird der Schaden oft erst später: bei schräg einfallendem Licht, nach dem nächsten Frost oder wenn Wasser in die freigelegte Stelle eindringt. An solchen Untergründen ist der Weg deshalb nicht mehr Druck, sondern mehr Zeit.
Wasserrecht: Das ablaufende Wasser ist Teil der Leistung
Das Wasserhaushaltsgesetz ist gesetzlich verpflichtend und verlangt, Gewässer vor nachteiligen Veränderungen zu schützen; eine Einleitung von Reinigungswasser ist deshalb nicht beliebig. Werden Reinigungs- oder Imprägniermittel gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen, kann zusätzlich die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einschlägig sein. In der Praxis verlangen Auftraggeber und Kommunen bei belastetem Abwasser häufig eine Auffangung und Filterung. Verbindlich ist die Einzelfallbetrachtung mit der zuständigen Behörde oder dem Kanalnetzbetreiber – weder eine pauschale Pflicht noch eine pauschale Unzulässigkeit.
Biozide sind EU-Recht, keine Branchenübung
Algen- und Pilzbewuchs wird in der Branche häufig mit biozidhaltigen Reinigern bearbeitet. Die Biozid-Verordnung der Europäischen Union ist bindendes EU-Recht: Solche Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn sie für das jeweilige Verwendungsziel zugelassen oder registriert sind; maßgeblich ist die Angabe in Produktkennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt. Methodisch bleibt festzuhalten, dass ein Biozid den Bewuchs beseitigt, nicht seine Ursache. Wo Bewuchs feuchtebedingt ist, kehrt er zurück.
Arbeiten in der Höhe und im öffentlichen Verkehrsraum
Die Betriebssicherheitsverordnung ist gesetzlich verpflichtend und verlangt eine Gefährdungsbeurteilung sowie die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel; für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft ist DGUV Vorschrift 1 verbindlich. Wie die Qualifikation der Höhenarbeiter nachgewiesen wird und ob aus eigenem Bestand oder über Fremdleistung gearbeitet wird, gehört deshalb in die Auftragsbeschreibung. Steht das Arbeitsmittel im öffentlichen Verkehrsraum, kommen Haltverbotszone und gegebenenfalls Sondernutzungserlaubnis hinzu: Wer den Antrag stellt und mit welcher Vorlaufzeit, ist vorab festzuhalten.
Denkmalschutz gilt nur, wo er tatsächlich greift
Für Baudenkmäler gilt das jeweilige Landesdenkmalschutzrecht, in Bremen das Bremische Denkmalschutzgesetz; es ist gesetzlich verpflichtend, aber nicht der Regelfall jeder Fassade. Daraus können sich Erlaubnispflichten, Vorgaben zum Verfahren und zur Materialwahl sowie die Anforderung ergeben, zunächst eine Probefläche anzulegen und mit der Denkmalfachbehörde abzustimmen. Ob und in welchem Umfang das zutrifft, ist objekt- und einzelfallabhängig und vor einer Zusage mit der Fachbehörde zu klären. Planerisch gehört dieser Vorlauf in den Zeitplan, nicht in die Nachbereitung.

Die genannten Regelwerke beschreiben Anforderungen an die Ausführung der Leistung – sie sind keine Zertifizierung von BREREI. VDI- und DIN-Normen sind kostenpflichtig und lagen im Volltext nicht vor; wo eine Aussage die Norm im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.

Was die Häufigkeit bestimmt

  • Exposition: Lage zu Wasserflächen, Hauptwindrichtung, Schlagregenbelastung und Verschattung. Eine Nordwestfassade in Wassernähe altert anders als eine geschützte Innenhoffassade desselben Gebäudes.
  • Bewuchsbegünstigende Bedingungen: Dämmung, Baumbestand in Gebäudenähe, dauerhaft feuchte Bereiche und Spritzwasserzonen. Wo diese Bedingungen bleiben, ist die Frequenz Symptommanagement und keine Lösung.
  • Baustoff und Oberfläche: Klinker mit hohem Fugenanteil, ein dünner Oberputz und eine beschichtete Metallplatte verhalten sich völlig unterschiedlich.
  • Emissionsumfeld: Verkehrsbelastung, Industrieabgase, Bautätigkeit sowie Nähe zu Bahn oder Hafen.
  • Nutzungsanspruch: Eine Fassade mit Publikumsverkehr und Vermietungsinteresse verlangt mehr als eine Rückseite ohne Aufenthaltsqualität.
  • Regulatorische Vorgaben: Bei Baudenkmälern können Auflagen oder Abstimmungen mit der Denkmalfachbehörde den Takt vorgeben.
  • Zugänglichkeit und Organisation: Gerüst oder Bühne verursachen erheblichen Aufwand. Fassadenarbeiten werden deshalb häufig gebündelt – Reinigung, Fenster, Dachrinnen und kleinere Instandsetzungen in einem Zug.

Was den Aufwand und das Angebot bestimmt

  • Fassadenfläche und Gliederung: unterbrochene Flächen mit vielen Kanten, Nischen und Innenhöfen sind aufwendiger als eine zusammenhängende Wand.
  • Baustoff und Oberflächenzustand: Sie bestimmen Verfahren, Chemie und Druck und damit den Zeitbedarf. Bauteilunterlagen – Baustoff, Schichtaufbau, frühere Behandlungen und bei Dämmfassaden das System – verkürzen die Diagnose erheblich.
  • Art und Ausmaß des Befunds: Bewuchs, Ruß, Ausblühungen und Kreidung unterscheiden sich deutlich im Aufwand. Bei feuchtebedingtem Bewuchs kommt die Ursachenanalyse als eigener Posten hinzu.
  • Zugangstechnik: Rüstzeit, Stellfläche, Absicherung und Genehmigungen sind häufig der größte Einzelposten. Eine Hubarbeitsbühne braucht tragfähigen, freien Untergrund in Arbeitsnähe; belegte Parkplätze, Einfahrten, Rasenflächen und Feuerwehrzufahrten sind vorab zu klären.
  • Öffentlicher Verkehrsraum: Steht das Arbeitsmittel im Straßenraum oder auf dem Gehweg, kommen Haltverbotszone und gegebenenfalls Sondernutzungserlaubnis hinzu. Wer den Antrag stellt und mit welcher Vorlaufzeit, gehört in den Auftrag.
  • Schutz- und Absicherungsaufwand: Bepflanzung, Fahrzeuge, Fahrradständer, Außenbeleuchtung und angrenzende Oberflächen, die nicht benetzt werden dürfen. Bei Gewässernähe kommt der Umgang mit dem ablaufenden Wasser hinzu.
  • Nachbehandlung: Eine Imprägnierung oder ein anderer Oberflächenschutz erhöht Aufwand und Materialanteil. Ob sie beauftragt wird und mit welchem System, ist vorab zu entscheiden; Unterlagen zu Untergrundvoraussetzungen und Diffusionsverhalten gehören in die Ausschreibung.
  • Zeitfenster, Jahreszeit und Abstimmung: Vegetationsperiode, Witterung und Auflagen zum Schutz von Bepflanzung bestimmen den möglichen Termin. Bei Denkmälern und unklaren Untergründen kommen Probefläche und Abstimmung hinzu; bei Wohnanlagen die Information von Mietern und Nachbarschaft.

Geltende Vorgaben und Regelwerke

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Biozid-Verordnung (EU) 528/2012
  • Bremisches Denkmalschutzgesetz (Landesrecht)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • § 823 BGB – Verkehrssicherungspflicht
  • DGUV Vorschrift 1
  • Herstellerangaben zu Reinigungs-, Hydrophobierungs- und Beschichtungssystemen

Die genannten Regelwerke gelten für die Ausführung dieser Leistung. Sie beschreiben Anforderungen und Prüfpunkte – keine Zertifizierung, Prüfung oder Freigabe durch BREREI.

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Kurz beantwortet, damit Sie einschätzen können, ob die Leistung zu Ihrem Objekt passt.

Zerstört hoher Druck eine Putz- oder Dämmfassade?

Er kann. Der Oberputz eines Wärmedämmverbundsystems ist eine dünne Schicht über einem weichen Dämmkern und mechanisch wenig belastbar. Ein harter Strahl trägt ihn ab, und der Schaden wird oft erst später sichtbar – bei schräg einfallendem Licht, nach dem nächsten Frost oder wenn Wasser in die freigelegte Stelle eindringt. Bei empfindlichen Untergründen ist der Weg deshalb nicht mehr Druck, sondern mehr Zeit: einweichen lassen und mit mäßigem Flachstrahl abwaschen. Die Materialdiagnose am Anfang entscheidet, welcher Weg zulässig ist.

Woran erkennt man, ob eine Fassade nur verschmutzt oder schon verwittert ist?

Ein praktischer Anhaltspunkt: Verschmutzung lässt sich abwaschen und kommt gleichmäßig zurück, Verwitterung verändert die Oberfläche selbst. Bei beschichteten Metallfassaden zeigt sich das als Kreidung – die Oberfläche ist nicht schmutzig, sondern die Beschichtung hat sich abgebaut; sie fühlt sich puderig an und färbt ab. Hier hilft Reinigung nur teilweise, weil das Material selbst geschädigt ist. Bei Putz äußert sich Verwitterung in Absanden, Rissen oder Fehlstellen. Die Unterscheidung bestimmt, ob eine Reinigung genügt oder Instandsetzung nötig ist.

Ist für eine Fassadenreinigung eine Genehmigung erforderlich?

Das hängt vom Objekt und von der Zugangstechnik ab. Für Baudenkmäler gilt Landesrecht – in Bremen das Bremische Denkmalschutzgesetz –, das Erlaubnis- und Verfahrensvorgaben enthalten kann; häufig wird eine Probefläche verlangt. Unabhängig vom Denkmalschutz ist eine Genehmigung dann einschlägig, wenn Arbeitsmittel im öffentlichen Verkehrsraum stehen: Dann braucht es in der Regel eine Haltverbotszone und gegebenenfalls eine Sondernutzungserlaubnis. Wer den Antrag stellt, sollte im Auftrag festgehalten werden; erfahrungsgemäß ist die Vorlaufzeit der kritische Teil.

Was gilt für das ablaufende Waschwasser und für Algizide?

Beides ist rechtlich nicht beliebig. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet zum Schutz der Gewässer; werden Reinigungs- oder Imprägniermittel gelagert oder umgeschlagen, kann zusätzlich die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einschlägig sein. In der Praxis verlangen Auftraggeber und Kommunen bei belastetem Abwasser häufig eine Auffangung und Filterung, bevor es in die Entwässerung gelangt; verbindlich ist immer die Einzelfallbetrachtung mit der zuständigen Stelle. Für Algizide und Fungizide gilt: Biozidprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach der Biozid-Verordnung für dieses Verwendungsziel zugelassen oder registriert sind.

Wie lange bleibt die Fassade danach sauber?

Eine belastbare Zahl lässt sich nicht seriös zusagen, weil sie von der Exposition abhängt: Lage zu Wasserflächen, Hauptwindrichtung, Schatten, Baumbestand, Dämmung und Verkehrsbelastung. Zwei Fassaden desselben Gebäudes können sich völlig unterschiedlich verhalten. Fachlich sinnvoller als ein pauschaler Zeitraum ist deshalb ein Objektbefund mit Empfehlung je Fassadenseite – und die Erkenntnis, dass bei feuchtebedingtem Bewuchs die Ursache über den Erfolg entscheidet, nicht das Reinigungsverfahren.

Ersetzt eine Fassadenreinigung einen Neuanstrich?

Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Fassadenreinigung ist Instandhaltung, nicht Instandsetzung: Sie entfernt Ablagerungen und Bewuchs und stellt die Optik wieder her, soweit sie verschmutzt war. Einen abgewitterten Anstrich, einen abgesandeten Putz oder eine abgeplatzte Beschichtung stellt sie nicht wieder her – dort ist Instandsetzung nötig. Umgekehrt gilt: Ein Anstrich auf einer verschmutzten Fassade ist meist die teurere Fehlentscheidung, weil der Untergrund vorbereitet werden muss. Die Frage „reinigen oder streichen?“ beantwortet man deshalb am Bauteil, nicht am Foto.

Branchen, in denen diese Leistung gebraucht wird

Welche Anforderungen dort jeweils gelten, steht auf der Branchenseite.

Fassadenreinigung anfragen

Der erste Schritt ist kein Arbeitsmittel, sondern ein Blick auf den Befund und den Baustoff. Hilfreich für eine belastbare Einschätzung: Gebäudealter und Bauweise, vorhandene Unterlagen zur Fassade, der Denkmalschutzstatus, eine verfügbare Stellfläche und die Frage, ob weitere Außenarbeiten in einem Zug gebündelt werden sollen.

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