Rechtliche und fachliche Einordnung
An einer Produktionsanlage treffen Arbeitsschutzrecht, Wasserrecht und Herstellervorgaben aufeinander. Die Zuordnung entscheidet, wer was vorbereiten muss.
- Gesetzliche Pflicht: Betreiberverantwortung und Arbeitsschutz
- Der Betreiber muss Gefährdungen beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen ableiten. Dazu gehören die Abschaltung, die Sicherung gegen Wiedereinschalten, die Prüfung auf Restenergien und die Freigabe. Diese Aufgaben sind nicht an einen Dienstleister übertragbar; wir arbeiten innerhalb des von Ihnen freigegebenen Zustands.
- Produktrichtlinie, keine Reinigungsvorschrift: ATEX
- Die ATEX-Produktrichtlinie betrifft das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Betriebsmittel, nicht die Reinigung. Die Pflicht zur Beurteilung und zum Explosionsschutzdokument folgt aus dem Arbeitsschutzrecht. Für die Ausführung heißt das konkret: keine Funkenbildung, kein Aufwirbeln großer Staubmengen, Erdung und geeignete Ausrüstung.
- Gesetzliche Pflicht: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Kühlschmierstoff-Emulsionen und ölhaltige Rückstände sind wassergefährdend. Sie dürfen nicht in die Entwässerung gelangen. Wie die Altemulsion und der anfallende Schlamm entsorgt und wie die Entsorgung nachgewiesen wird, legen wir im Angebot objektbezogen fest.
- Herstellervorgabe, kein Gesetz
- Reinigungsmittel und Verfahren, die der Maschinenhersteller ausschließt, setzen wir nicht ein. Bei bestehenden Service- oder Wartungsverträgen klären wir die Grenzen vor Beginn der Arbeiten – diese Vorgabe wirkt über den Vertrag, nicht über eine Verordnung.
- Abgrenzung: Reinigung ist keine Wartung
- Wartung, Reparatur und die Prüfung von Sicherheitseinrichtungen sind Instandhaltungstätigkeiten, die Fachbetriebe oder der Hersteller ausführen. Wir reinigen. Diese Grenze gehört in den Auftrag, damit Verantwortung nicht zwischen den Beteiligten verschwindet.
- Keine Zertifizierung durch den Dienstleister
- Wir dokumentieren die durchgeführte Arbeit. Wir sind keine Zertifizierungsstelle und bescheinigen keine Konformität einer Anlage. Eine Prüfung von Sicherheitseinrichtungen ersetzt unsere Leistung nicht, und unsere Leistung ersetzt keine Prüfung.
Die genannten Regelwerke beschreiben Anforderungen an die Ausführung – sie sind keine Zertifizierung von BREREI. VDI- und DIN-Normen sind kostenpflichtig und lagen im Volltext nicht vor; wo eine Aussage die Norm im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.